AGB’s

Allgemeine Geschäftsbedingungen
von Gernot Kasch
Fotografie & Videoproduktion; Juni 2021

1. Allgemeines

a) Die nachfolgenden AGB gelten für alle von Gernot Kasch durchgeführte Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses. Sie gelten als vereinbart, sofern keine schriftliche anderweitige Vereinbarung vorliegt. Alle Sonderabsprachen bedingen der Schriftform.
Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Auftragnehmers gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung.

b) ‚Fotografien‘ sowie ‚Videos‘ im Sinne dieser AGB sind alle vom Auftragnehmer erstellten Produkte, unabhängig von Form oder Medium in welchem sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder in digitalisierter Form auf CD/ USB oder anderen Speichermedien, Videos, Dateien, usw.). Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem vom Auftragnehmer gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs. 1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt.

c) Der Auftragnehmer kann Fotografien und Videoproduktion selbst durchführen, oder die Hilfe von Dritten dazu heranziehen.

d) Der Auftragnehmer ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrückliche Weisung hinsichtlich der Gestaltung der Fotos gegeben wurden, bezüglich der Bildgestaltung, sowie der künstlerisch technischen Anfertigung frei, wird sich dabei jedoch am geplanten Verwendungszweck des Auftraggebers orientieren. Diesbezügliche Reklamationen sind ausdrücklich ausgeschlossen. Dem Auftraggeber ist der Stil des Fotografen z.B. nach dessen Internetpräsenz bekannt. Wünscht der Auftraggeber nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er dafür die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs- Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

e) Für die Einholung allenfalls erforderlicher Zustimmung für Aufnahmen von Personen oder Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen, sowie von Rechteinhabern einzuholen. Der Auftraggeber hält den Fotografen diesbezüglich schad- und klaglos, insbesondere hinsichtlich von Ansprüchen aus dem Recht auf das eigene Bild, sowie aus allen möglichen Ansprüchen Dritter, in Bezug auf die Abbildung von Gegenständen oder Produkten.

2. Urheberrecht

a) Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. Urheberrechte sind laut diesem Gesetzt nicht übertragbar.

b) Die vom Fotografen hergestellten Produkte sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Der Auftragnehmer überträgt also jeweils das einfache Nutzungsrecht an den Fotos bzw. Videos an den Auftraggeber. Dieses beinhaltet sowohl dessen private, als auch kommerzielle Nutzung.

c) Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung. Selbiges gilt für jegliche Veränderung oder Weiterbearbeitung am erstellten Foto oder Videomaterial.

d) Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial, hochauflösend im Format *.jpg im vereinbarten Umfang. Bei Videoproduktion wird ausschließlich die (finale) geschnittene Version von Videos in .mp4 oder anderer Videoformate geliefert/übermittelt.

Unbearbeitete, digitale Rohdateien (RAW) oder Video Footage werden grundsätzlich nicht weitergegeben und sind nicht Bestandteil des vertragliche vereinbarten Lieferumfangs.

Insbesondere ist die Weitergabe dieser Daten an Dritte, sowie deren Weiterbearbeitung durch Dritte oder den Auftraggeber selbst, untersagt. Ausgenommen davon ist lediglich die Bildung von Bildausschnitten, sowie die Farbanpassung. Ein Verstoß gegen diese Vereinbarung berechtigt den Fotografen zu Schadenersatzforderungen.

Die Aufbewahrung der Bilddateien ist nicht Teil des Auftrags und erfolgt demnach ohne Gewähr.

e) Bei Verwendung bzw. Veröffentlichung von Fotos bzw. Videos kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.

3. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

a) Für die Erstellung der Produkte wird eine Vergütung als Stundensatz, Tagessatz oder Pauschale festgelegt. Nebenkosten (Anfahrtskosten, Labor- und Materialkosten, etc.) sind in einem Pauschalangebot enthalten und nur in diesem Fall vom Auftraggeber zu tragen.

b) Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Auftrags bleiben die Produkte sowie alle Rechte daran im Eigentum des Auftragnehmers.

c) Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Auftragnehmer oder dessen Erfüllungsgehilfe nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar des Auftragnehmers, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Auftragnehmer auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Auftragnehmer kein Schaden entstanden ist.

4. Umfang der Leistungen

Ein Fotoshooting umfasst die Erstellung von Fotos im raw Datenformat der verwendeten Kameras (falls unterstützt), sowie ein grundlegende Entwicklung der Bilder. Diese bezieht sich auf die Korrektur von Belichtung, Helligkeit, Farbwiedergabe, Drehung des Bildes und Bestimmung des optimalen Bildausschnitts. Bei Immobilien oder Architekturfotos ist zudem eine geometrisch-perspektivische Entzerrung inbegriffen.

Ein Shooting Auftrag umfasst jedoch nicht tiefer gehende Bildbearbeitung, wie Feinkorrektur von Hautfarbe, Retusche von Hautunreinheiten oder Falten, Entfernung störender Objekte, Freistellung von Bildinhalten usw. Diese Arbeiten bedürfen einer expliziten Beauftragung.

5. Widerrufsrecht

Für Verbraucher besteht laut §312g BGB ein vierzehntägiges Widerrufsrecht eines abgeschlossenen Vertrags. Bei einem ausdrücklich vereinbarten Beginn der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen vor Ablauf dieser Widerrufsfrist, wird eine Wertersatzpflicht für die bereits erbrachten Leistungen vereinbart.

6. Höhere Gewalt

Kann ein Shooting Termin im Falle von höherer Gewalt wie Wetter (bei Outdoor), nachgewiesener Erkrankung, oder rechtlichen Einschränkungen nicht wahrgenommen werden, so erlischt ein abgeschlossener Vertrag. Für den Fotografen entsteht kein Anspruch auf ausgefallenen Verdienst, erhalten bleibt jedoch der Anspruch auf Vergütung für bereits vorab entstandene Kosten. Wird ein Shooting begonnen und muss dann (z.B. wetterbedingt) abgebrochen werden, entsteht für den Fotografen ein Anrecht auf anteilige Vergütung. Beide Parteien werden in so einem Fall bemüht sein, einen adäquaten Ersatztermin zu finden, für diesen besteht jedoch kein Rechtsanspruch.

7. Haftung

a) Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Auftragnehmer für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz sowie grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.

b) Für Schäden oder Verlust (trotz mehrfacher Sicherungsmaßnahmen) der digitalen Bilddateien haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung ist der Höhe nach dabei auf die Erstellung neuen Bildmaterials durch den Auftragnehmer beschränkt.

c) Eine Haftung für Aufwendungen des Auftraggebers, die mit der Erstellung des Bild- oder Videomaterials zusammen hängen, ist jegliche Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.

d) Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.

e) Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich von dem Auftragnehmer bestätigt worden sind. Der Auftragnehmer haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

f) Die Organisation und Vergabe von Buchungen durch den Auftragnehmer, sowohl die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen, etc.) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.

g) Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Bilder oder Videos schriftlich beim Auftragnehmer eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gilt das gelieferte Material als vertragsgemäß und mangelfrei abgenommen.

h) Für bereitgestellte Requisiten oder Gegenständen seitens des Auftraggebers wird keine Haftung übernommen. 

i) Im Falle eines Tiershootings ist immer im Sinne und zum Wohl des Tieres zu handeln. Der Auftraggeber/Besitzer muss für sich, sowie für sein/e Tier/e selbst entscheiden, was zumutbar ist und was nicht. Somit übernimmt der Auftragnehmer für Verletzungen des Tierwohls am und um das Shooting keine Haftung. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt das Shooting abzubrechen, wenn das Tierwohl aus seiner Sicht nicht mehr gewährleistet ist. In diesem Fall steht dem Auftragnehmer eine anteilige Vergütung zu.

j) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Bilder oder Videos die in Medien wie Facebook, Instagram, Pinterest, etc. geteilt werden.

8. Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogene Daten gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt geworden Informationen vertraulich zu behandeln. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass der Fotograf personenbezogene Daten innerhalb der gesetzlichen Richtlinien speichert und an Dritte übermittelt, falls dies für die Erfüllung von Aufträgen erforderlich ist. Die Einwilligung wird für folgende Anbieter erteilt: Druckerei, Onlinegalerie, Website, Soziale Medien, Versandunternehmen. Der Auftraggeber hat jeder Zeit die Möglichkeit, diese Nutzungsrechte zurück zu nehmen. Der Widerruf ist per E‑Mail zu richten an: kasch-foto@outlook.de

9. Salvatorische Klausel

a) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

b) Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht bzw. bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

c) Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, oder seinen Sitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand vereinbart.

d) Solle eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bzw. die Bedingungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der, von den Parteien gewollten wirtschaftlichen am nächsten kommt; das Gleiche gilt im Fall einer Lücke.